drsStandard

Im Dokument "drsStandard" sind für die IT-Partner diejenigen Vorgaben festgelegt, die von diesen im IT-Partnerprogramm verbindlich einzuhalten sind. Ergänzt wird dieses Dokument durch eine Anlage, in der eine Aufstellung der für kirchliche Einrichtungen möglichen Sonderkonditionen aufgeführt sind.

Die Dokumente werden regelmäßig an den aktuellen Sicherheitsstand und die geltenden Sonderkonditionen/Rahmenverträge angepasst und enthalten im Dokument eine Versionierung.

Eine neue Version wird IT-Partner immer im Voraus per Mail angekündigt und ist 14 Tage nach Veröffentlichung für das IT-Partnerprogramm verbindlich.

Kurzdarstellung des drsStandard

Eine kurze inhaltliche Darstellung des drsStandards finden Sie im grünen Einrichtungsbereich >>> hier <<<. Dort sind jedoch die konkreten verpflichtenden Vorgaben nicht aufgeführt. Diese finden Sie nur im jeweils gültigen Dokument, das registriert Partner nachfolgend herunterladen können.

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Hinweis zu den Inhalten

Die jeweils gültige Fassung der für IT-Partner verbindlich einzuhaltenden drsStandards wird IT-Firmen dann angezeigt, wenn Sie sich zuvor an diesem IT-Portal registriert und mit der danach erhaltenen drs-PartnerNr und dem dazugehörigen Passwort angemeldet haben.