Selbstverpflichtung gegenüber der Diözese

Das IT-Partnerprogramm basiert in seinem Inhalt auf einer Selbstverpflichtung der teilnehmenden Firmen gegenüber der Diözese als zukünftiger IT-Partner. Darin verpflichtet sich der IT-Dienstleister:

  • bei der Abgabe von Angeboten und der Erbringung von Dienstleistungen die diözesanen Standards (drsStandards) zu beachten oder den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn diese  Standards nicht berücksichtigt sind.
  • an die kirchlichen Einrichtungen Angebote mit den günstigsten Konditionen zu erstellen und dabei die im IT-Partnerprogramm dokumentierten Rahmenverträge zu berücksichtigen.
  • einen Vertriebs-Mitarbeiter durch die Teilnahme an einem drs-Partner Workshop zu schulen
  • einen Techniker durch die Teilnahme an einem drs-Technik Workshop zu schulen

Liegt diese von der Geschäftsleitung unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der Diözese bei der IT-Abteilung vor, sind die notwendigen Schulungsmaßnahmen durchgeführt und die damit verbundenen Rechnungen bezahlt, erhält die Firma den Status als "Offizieller IT-Partner der Diözese Rottenburg-Stuttgart" für 24 Monate und das Recht das Logo "Offizieller IT-Partner der Diözese Rottenburg-Stuttgart" zu führen. Dieses Logo ist ein eingetragenes Markenzeichen.

Anmeldung am IT-Partnerportal

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Hinweis zu den Inhalten

Die jeweils gültige Fassung für die Selbstverpflichtung der IT-Partner gegenüber der Diözese wird IT-Firmen dann angezeigt, wenn Sie sich zuvor an diesem IT-Portal registriert und mit der danach erhaltenen drs-PartnerNr und dem dazu gehörigen Passwort angemeldet haben.

Nächster Schritt?

Wenn Sie sich als offizieller IT-Partner verpflichten wollen, dann ist die Selbstverpflichtungserklärung durch einen rechtlichen Vertreter Ihrer Firma zu unterschreiben und im Original zu senden an:

Diözese Rottenburg-Stuttgart
IT-Partnerprogramm
Postfach 9
72101 Rottenburg

Mit Abgabe der Erklärung wird einmalig die aktuell gültige Partnergebühr für die zweijährige Laufzeit fällig. Die IT-Partner Urkunde wird erst nach Erfüllung der vorgegebenen Schulungspflichten und der Begleichung der Rechnungen ausgestellt.