Klare Regeln verhindern Missverständnisse

Mit dem IT-Partnerprogramm platzieren sich IT-Firmen als qualifizierte Partner auf einem interessanten Tätigkeitsfeld. Dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Unterzeichnung einer Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärung für die Zusammenarbeit mit kirchlichen Einrichtungen.
  • Unterzeichnung einer Erklärung, dass weder Inhaber noch Mitarbeiter der Firma Mitglied von Scientology sind und auch keine Aufträge für Scientology ausgeführt werden. Dies gilt auch, für eventuelle Sub-Unternehmen zu bestätigen.
  • Der Einsatz von Sub-Unternehmen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Zudem muss der Einsatz bei der Diözese vorab zur Genehmigung angezeigt werden.
  • Vorlage eines Gewerbenachweises (Kopie des Gewerbescheins oder Registerauszug).

Der IT-Partner verpflichtet sich, in seinen Angeboten und Dienstleistungen die diözesanen Standards zu beachten, anzuzeigen sowie die für die kirchlichen Einrichtungen oftmals vergünstigten Konditionen bei der IT-Beschaffung weiterzugeben. Der IT-Partner verpflichtet sich zudem zur Anwendung der diözesanen Standards und Vorgaben. Die Angebote müssen den diözesanen Standards entsprechen. Die diözesanen Standards umfassen die folgenden Bereiche

  • Standard Arbeitsplatz
  • Standard Internet/Intranet
  • Standard Lokales Netzwerk
  • Standard E-Mail und elektronischer Kalender

Anmeldung am IT-Partnerportal

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Wer kann IT-Partner werden?

Das IT-Partnerprogramm kann von jeder Firma genutzt werden, die gewerbsmäßig IT-Dienste anbietet bzw. Hard- oder Software gewerbsmäßig verkauft. Erforderlich ist die Vorlage eines Gewerbenachweises.