Klare Regeln verhindern Missverständnisse
Mit dem IT-Partnerprogramm platzieren sich IT-Firmen als qualifizierte Partner auf einem interessanten Tätigkeitsfeld. Dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
- Unterzeichnung einer Datenschutz- und Verschwiegenheitserklärung für die Zusammenarbeit mit kirchlichen Einrichtungen.
- Unterzeichnung einer Erklärung, dass weder Inhaber noch Mitarbeiter der Firma Mitglied von Scientology sind und auch keine Aufträge für Scientology ausgeführt werden. Dies gilt auch, für eventuelle Sub-Unternehmen zu bestätigen.
- Der Einsatz von Sub-Unternehmen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Zudem muss der Einsatz bei der Diözese vorab zur Genehmigung angezeigt werden.
- Vorlage eines Gewerbenachweises (Kopie des Gewerbescheins oder Registerauszug).
Der IT-Partner verpflichtet sich, in seinen Angeboten und Dienstleistungen die diözesanen Standards zu beachten, anzuzeigen sowie die für die kirchlichen Einrichtungen oftmals vergünstigten Konditionen bei der IT-Beschaffung weiterzugeben. Der IT-Partner verpflichtet sich zudem zur Anwendung der diözesanen Standards und Vorgaben. Die Angebote müssen den diözesanen Standards entsprechen. Die diözesanen Standards umfassen die folgenden Bereiche
- Standard Arbeitsplatz
- Standard Internet/Intranet
- Standard Lokales Netzwerk
- Standard E-Mail und elektronischer Kalender
Anmeldung am IT-Partnerportal
Wer kann IT-Partner werden?
Das IT-Partnerprogramm kann von jeder Firma genutzt werden, die gewerbsmäßig IT-Dienste anbietet bzw. Hard- oder Software gewerbsmäßig verkauft. Erforderlich ist die Vorlage eines Gewerbenachweises.