Datenschutz-/ Verschwiegenheits- und Scientologyerklärung
Damit ein IT-Dienstleister sich näher informieren kann, benötigt die Diözese Rottenburg-Stuttgart von ihm in einem ersten Schritt eine Datenschutz-/ Verschwiegenheits- und Scientologyerklärung. Diese muss von einem rechtlichen Vertreter des IT-Dienstleisters unterschrieben und an das IT-Partnerprogramm zurückgesandt werden.
Nach Vorliegen dieser Erklärung und eines aktuellen Gewerbenachweises erhält der Partner eine drs-Partnernummer, die ihn zukünftig im IT-Partnerprogramm eindeutig identifiziert und zur Anmeldung an diesem IT-Partnerportal genutzt werden kann.
>>> Vorlage für die Datenschutz-, Verschwiegenheits- und Scientologyerklärung
Anmeldung am IT-Partnerportal
Kirchl. Datenschutz
Der Datenschutz ist innerhalb der Katholischen Kirche in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) geregelt. Diese ist sehr ähnlich zum Bundesdatenschutzgesetz, das außerhalb der Kirche verbindlich ist.
IT-Partner verpflichten sich die in der KDO vorgegebenen Regelungen einzuhalten.
>>> Kirchl. Amtsblatt mit KDO