Datenschutz-/ Verschwiegenheits- und Scientologyerklärung

Damit ein IT-Dienstleister sich näher informieren kann, benötigt die Diözese Rottenburg-Stuttgart von ihm in einem ersten Schritt eine Datenschutz-/ Verschwiegenheits- und Scientologyerklärung. Diese muss von einem rechtlichen Vertreter des IT-Dienstleisters unterschrieben und an das IT-Partnerprogramm zurückgesandt werden.

Nach Vorliegen dieser Erklärung und eines aktuellen Gewerbenachweises erhält der Partner eine drs-Partnernummer, die ihn zukünftig im IT-Partnerprogramm eindeutig identifiziert und zur Anmeldung an diesem IT-Partnerportal genutzt werden kann.

>>> Vorlage für die Datenschutz-, Verschwiegenheits- und Scientologyerklärung

Anmeldung am IT-Partnerportal

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Kirchl. Datenschutz

Der Datenschutz ist innerhalb der Katholischen Kirche in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) geregelt. Diese ist sehr ähnlich zum Bundesdatenschutzgesetz, das außerhalb der Kirche verbindlich ist.

IT-Partner verpflichten sich die in der KDO vorgegebenen Regelungen einzuhalten.

>>> Kirchl. Amtsblatt mit KDO