Vereinbarung von IT-Partnerschaften

Konkretes Leben erhält das IT-Partnerprogramm aus den Geschäftsbeziehungen zwischen einem offiziellen IT-Partner und einer kirchlichen Einrichtung. Damit für diese Geschäftsbeziehung auch die Regelungen des IT-Partnerprogramms gelten, ist durch den IT-Partner auf für jede solche Geschäftsbeziehung eine Selbstverpflichtung II des IT-Partners gegenüber der kirchlichen Rechtsperson abzugeben.

Hierbei ist zu beachten, dass nicht jede Einrichtung eine eigene Rechtsperson darstellt, sondern z.B. eine Kirchengemeinde als Rechtsperson mehrere Einrichtungen wie Pfarrbüro, Kindergärten ... haben kann. Die Selbstverpflichtungserklärung gilt dann gegenüber allen Einrichtungen der Rechtsperson.

Mit der Weiterleitung der Selbstverpflichtungserklärung II durch die Einrichtung an die IT-Abteilung wird daraus eine IT-Partnerschaft im Rahmen des IT-Partnerprogramms. Die Einrichtung kann dann für diese IT-Partnerschaft dann denn Rahmen des IT-Partnerprogramms voll ausschöpfen.

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Hinweis zu den Inhalten

Die jeweils gültige Fassung für die Selbstverpflichtung der IT-Partner gegenüber den kirchlichen Einrichtungen wird IT-Firmen dann angezeigt, wenn Sie sich zuvor an diesem IT-Portal registriert und mit der danach erhaltenen drs-PartnerNr und dem dazugehörigen Passwort angemeldet haben.