Dienstag, 15. März 2016

drsIntra Voraussetzung für DaviP-Online

Die vom Bundesmeldegesetz geforderte Dateisicherheit aller beim Meldewesen benutzter Daten wird in der Diözese über das diözesane Intranet und durch die Betreuung von IT-Partner gewährleistet. Dies teilte die Diözese dem Innenministerium Baden-Württemberg auf eine Anfrage hin mit.


Zum 1. November 2015 trat eine neue Fassung des Bundesmeldegesetzes in Kraft. Wie bereits in den früheren Versionen, fordert auch die aktuelle Fassung eine umfassende Absicherung der dort benutzten Daten.

In Antwort auf eine Anfrage des Innenministeriums Baden-Württemberg vom Dezember 2015 zur Sicherheit der Meldedaten nach § 42 BMG, hat die Diözesanleitung darauf hingewiesen, dass die Meldedaten nur innerhalb des diözesanen Intranet drsIntra benutzt werden dürfen. Ebenso wurde in der Antwort darauf verwiesen, dass die Sicherheit des Intranets durch das IT-Partnerprogramm und den dort definierten drsStandard gestärkt wird, der für die IT-Partner und die an das Intranet angebundenen kirchlichen Einrichtungen verbindlich ist.

 


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