Durchführungsverordnung zum neuen KDG veröffentlicht
Im Kirchlichen Amtsblatt 1/2019 wurde die Durchführungsverordnung zum Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG-DVO) veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt zum 01.03.2019 in Kraft.
Die veröffentlichte KDG-DVO löst die alte Durchführungsverordnung KDO-DVO ab, die nach dem Inkrafttreten des KDG am 24.05.2018 interimsweise in Kraft geblieben war.
In der neuen Regelung werden konkrete Maßnahmen aufgeführt, die zur Einhaltung der Schutzziele für einzelne Datenschutzklassen einzuhalten sind.
Im Gegensatz zur bisherigen KDO-DVO wird in der neuen Regelung bereits für Daten der Datenschutzklasse II höhere Anforderungen an die Authentifizierung der Benutzer gestellt, sowie eine verschlüsselte Übertragung gefordert.
Die Nutzung privater IT-Systeme zu dienstlichen Zwecken ist grundsätzlich unzulässig, kann jedoch, bei Einhaltung genau definierter Mindestvoraussetzungen, im Einzelfall schriftlich genehmigt werden.
Die neuen Regelungen der KDG-DVO sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2019 umzusetzen.
- Dateien:
- Kirchliches_Amtsblatt_2019_Nr._1-KDG-DVO.pdf120 K
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