Neues Kirchliches Datenschutzgesetz in Kraft
Mit dem 24. Mai 2018 gilt für die katholische Kirche das neue Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG). Dieses löst die bisherige Ordnung für den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab.
Mit dem neuen Kirchlichen Datenschutzgesetz hat die Bischofskonferenz das Datenschutzrecht für die Katholische Kirche nach Art. 91 der EU Datenschutzgrundverordnung an deren Regelungen angepasst. Die aktuelle KDG-Fassungen finden Sie hier >>>.
Bereits seit 01.01.2018 ist für den Datenschutz der südwestdeutschen Diözesen mit dem Katholischen Datenschutzzentrum Frankfurt eine neue Datenschutzaufsicht geschaffen worden. Nähere Informationen zum Datenschutzzentrum finden Sie hier >>>.
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