Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Neben den Vorgaben zum Datenschutz sind bei der Nutzung von EDV auch Vorgaben und Empfehlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu beachten.

Dies betrifft insbesondere die Einrichtung und Ausstattung der Büroarbeoitsplätze und bauliche Maßnahmen. Hierzu bietet die VBG verschiedene Broschüren und Checklisten auf Ihrer Webseite an.

Ein ganz besonderes Feld stellt die Berechnung der korrekten Bildschirmgröße dar. Dabei geht es aus Sicht des Arbeitsschutzes weniger um die Frage der Bildschirmdiagonale, als vielmehr um die Frage nach der Schriftgröße und dem Blickwinkel.
Abstimmungen mit der VBG im Rahmen der Ausstattung des Neubaus des Bischöflichen Ordinariats haben dabei ergeben, dass bei einem Standardschreibtisch mit 80 cm Tiefe nur bei einer Bildschirmdiagonale von max. 22" noch keine gesonderten Betrachtungen von einzelnen Bildschirm Bereichen notwendig wird.

Alle weiteren Informationen der VBG finden Sie auf der Webseite www.VBG.de.

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