IT-Partnerschaft

Grundlage für die Nutzung der Möglichkeiten und Vorteile des IT-Partnerprogramms durch eine kirchliche Einrichtung ist die Vereinbarung einer IT-Partnerschaft mit einem offiziellen IT-Partner. Diese IT-Partnerschaft kommt dadurch zustande, dass sich der IT-Partner gegenüber der kirchlichen Einrichtung bzw. dem Rechtsträger auf die Einhaltung der Vorgaben des IT-Partnerprogramms verpflichtet und die kirchliche Einrichtung diese Selbstverpflichtung an das IT-Partnerteam bei der Diözese weitermeldet.

Ein "Offizieller IT-Partner" hat von der Diözese diesen Titel und das entsprechende Logo für 24 Monate erhalten, nachdem er zuvor:

  • gegenüber der Diözese eine Datenschutz-, Verschwiegenheit- und Scientologyerklärung für das gesamte IT-Partnerprogramm abgegeben hat,
  • sich gegenüber der Diözese zur Einhaltung der Vorgaben des IT-Partnerprogramms verpflichtet hat,
  • jeweils einen Mitarbeiter durch Teilnahme an einer Schulung zum drsVertriebsPartner und zum drsTechnikPartner weitergebildet hat.

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