Donnerstag, 15. August 2019

AV-Vereinbarung nach DSGVO mit Zusatz gültig

Mit einer Zusatzvereinbarung behalten AV-Vereinbarungen nach DSGVO auch im Bereich des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) ihre Wirksamkeit.


Offizielle IT-Partner müssen mit den von Ihnen betreuten Einrichtungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) abschließen. Viele verfügbare Vorlagen basieren jedoch auf der DSGVO und nicht auf dem KDG.

Die Konferenz der kirchlichen Datenschutzbeauftragten hat nun beschlossen, dass eine AV nach DSGVO auch dann im Geltungsbereich des Kirchlichen Datenschutzgesetzes ihre Wirksamkeit erhält, wenn diese zusätzlich um einen Zusatzvereinbarung von einem Absatz auf die KDG ausgeweitet wird.

 


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