Freitag, 16. Juni 2017

IT-Ausstattung für pastorale Mitarbeiter in den Kirchengemeinden

im Kirchlichen Amtsblat vom 16.06.2019 wurde eine Neufassung der Regelung zur "Arbeitsplatzgestaltung der pastoralen Mitrbeitern bei Kirchengemeinden" veröffentlicht. Diese Regelung beschreibt in Absatz 4 die empfohlene IT-technische Ausstattung.


Mit der veröffentlichten Neufassung hat der Diözesanverwaltungsrat die aus dem Jahre 1996/97 stammende Regelung an die aktuellen Verhältnisse und Arbeitsweisen angepasst. Die Regelung tritt zum 01. Juli 2017 in Kraft.

Neu aufgenommen ist in die Regelung eine konkrete Empfehlung zur IT-technischen Ausstattung mit Notebooks und Handys. Die Regelung hierzu lautet:

4. Laptop, Telefon

4.1 Zur Absicherung der dienstlichen Daten und zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen Kommunikation ist das vom PC/Notebook genutzte Netzwerk über das diözesane Intranet an das Internet anzubinden.
Mobile Einzelgeräte (Notebooks, Tablets, Smart
phones) sind über die VPN-Lösungen des diözesanen Intranets anzubinden.

Die notwendige Ausstattung ist gemäß den Vorgaben des IT-Partnerprogramms der Diözese durchzuführen. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des drsStandards.

4.2 Für die Beschaffung eines Notebooks mit den entsprechenden Standardprogrammen und einem Drucker sind Kosten von ca. 1.500 € angemessen.

4.3 Für die Nutzung mobiler Telefongeräte gilt die Regelung für Mitarbeiter der Kurie analog. In der derzeit geltenden Regelung für die Nutzung der dienstlichen Handys/Smartphones/Blackberrys ist eine private Nutzung unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Nur private Telefonate zu Teilnehmern (mobil oder Festnetz) in Deutschland sind erlaubt. Eine private Nutzung bei Auslandsaufenthalten ist nicht zulässig.
  • Privat dürfen keine kostenpflichtigen Sonderrufnummern genutzt werden, die private Mitnutzung wird durch eine Pauschale von 10 € abgegolten. Für die dienstliche Nutzung von Privatgeräten gibt es keinen Kostenersatz.

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